Im Rahmen des Berufswettbewerbes finden in Niedersachsen die Kreis- bzw. Erstentscheide (1. Vorentscheid, 1. Stufe), die Gebietsentscheide (1. Vorentscheid, 2. Stufe) und der Landesentscheid (2. Vorentscheid) statt. Auf dem abschließenden Bundesentscheid messen sich die niedersächsischen Landessieger*innen mit den besten Berufskolleg*innen der anderen Bundesländer.
Die Vorentscheide werden an den Berufsbildenden Schulen sowie an den Lehranstalten für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt. Deutschlandweit nehmen auch Auszubildende der Sparten Weinbau I, Weinbau II und Tierwirtschaft am Berufswettbewerb teil. Da es in Niedersachsen keine Auszubildenden im Weinbau gibt und die Auszubildenden der Tierwirtschaft nicht mehr in Niedersachsen beschult werden, gibt es dementsprechend in diesen Sparten keine Vorentscheide auf niedersächsischer Ebene. Als Besonderheit gilt in Niedersachsen die Teilnahme der Sparte Fachkraft Agrarservice.
Grundsätzlich werden die Teilnehmer*innen im Berufswettbewerb in zwei Leistungsgruppen unterteilt. Zur Leistungsgruppe I gehören alle, die in der Landwirtschaft, der Hauswirtschaft, der Forstwirtschaft, der Tierwirtschaft oder im Weinbau in der Ausbildung sind. In der Leistungsgruppe II können junge Menschen (bis 35 Jahre), die sich in einer Fortbildung befinden, teilnehmen. In der Sparte Landwirtschaft II (L II) treten die Teilnehmer*innen in Zweierteams gegeneinander an. In Niedersachsen gibt es nur in der Sparte Landwirtschaft, die Leistungsgruppen I und II. In der Hauswirtschaft und Forstwirtschaft wird der Wettbewerb ausschließlich in der Leistungsgruppe I durchgeführt. Deutschlandweit erfolgt der Bereich Tierwirtschaft ebenfalls in der Leistungsgruppe I und im Gebiet Weinbau wird der Wettbewerb in den Leistungsgruppe I und II geprüft.